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   LSG Nordrhein-Westfalen, 14.02.2012 - L 18 R 684/11   

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https://dejure.org/2012,5894
LSG Nordrhein-Westfalen, 14.02.2012 - L 18 R 684/11 (https://dejure.org/2012,5894)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 14.02.2012 - L 18 R 684/11 (https://dejure.org/2012,5894)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 14. Februar 2012 - L 18 R 684/11 (https://dejure.org/2012,5894)
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Volltextveröffentlichungen (7)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2012, 626
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 23.06.1994 - 4 RA 4/93

    Versorgungsausgleich - Unterhaltspflicht

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 14.02.2012 - L 18 R 684/11
    Der Versicherte hatte einen entsprechenden Antrag zwar nicht gestellt, die Beklagten hat seinen Rentenantrag jedoch zu Recht zugleich als Antrag auf Härtefallkorrektur gewertet (BSG SozR 3-5795 § 5 Nr. 2).
  • SG Gelsenkirchen, 06.01.2012 - S 7 KN 334/11

    Minderung einer Hinterbliebenenrente infolge durchgeführten Versorgungsausgleichs

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 14.02.2012 - L 18 R 684/11
    S. 418; SG Gelsenkirchen, Urteil vom 6.1.2012, Aktenzeichen (Az) S 7 KN 334/11).
  • BSG, 20.03.2013 - B 5 R 2/12 R

    Witwenrentenberechnung - Versorgungsausgleich - Besitzschutz - persönliche

    Ein zeitlich (lex posterior derogat legi priori) oder inhaltlich (lex specialis derogat legi generali) vorrangiges Bundesgesetz, das den vertrauensschützenden Regelungsgehalt von § 88 Abs. 2 S 1 SGB VI zu Lasten des Hinterbliebenen modifiziert (§ 31 SGB I) , existiert nicht (LSG Nordrhein-Westfalen Urteil vom 14.2.2012 - L 18 R 684/11 - Juris RdNr 27) .
  • BSG, 24.04.2014 - B 13 R 25/12 R

    Witwenrentenberechnung - Versorgungsausgleich - Malus - Folgerente - Besitzschutz

    Das LSG hat die Berufung der Beklagten zurückgewiesen (Urteil vom 14.2.2012, NZS 2012, 626; Bespr Rehbein jurisPR-FamR 5/2013 Anm 4) und den Entscheidungssatz des SG klarstellend dahingehend gefasst, dass die Beklagte unter entsprechender Abänderung des Bescheides vom 30.4.2010 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 23.9.2010 verurteilt wurde, der Klägerin ab dem 1.2.2010 große Witwenrente unter Berücksichtigung weiterer 7, 9169 persönlicher Entgeltpunkte zu gewähren.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 28.01.2014 - L 18 KN 57/13
    Der Anspruch der Klägerin auf Berücksichtigung weiterer 4, 1882 pEP zu den von der Beklagten im Bescheid vom 4.5.2010 berücksichtigten 33, 7391 EP folgt aus dem Schutz der bei der Rente wegen voller Erwerbsminderung des Versicherten zugrundegelegten pEP für die Berechnung der Witwenrente der Klägerin, § 88 Abs. 2 S 1 SGB VI (s zu dieser Vorschrift Senatsurteil vom 14.2.2012, Az L 18 R 684/11, Rdnr 26).

    Eine den Regelungsgehalt (und damit den Normbefehl) des § 88 Abs. 2 S 1 SGB VI vorliegend nach allgemeinen (Kollisions-)Rechtsgrundsätzen als lex superior, lex specialis oder lex posterior verdrängende (Sonder-)Vorschrift existiert nicht (vgl zu einer anderen Konstellation: BSG, Urteil vom 20.3.2013, Az B 5 R 2/12 R Rdnr 18; Senatsurteil vom 14.2.2012, Az L 18 R 684/11, Rdnr 27).

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